Sachverhalt: 1-Mann-GmbH > Stammkapital € 35.000 dv. 50% in bar eingezahlt.
Frage: Gibt es eine gesetzliche Frist zu welcher das Stammkapital in voller Höhre einbezahlt werden muss > z.B. nach 10 Jahren? Sofern nur 50% eingezahlt wurden, haftet der Gesellschafter/Inhaber/Geschäftsführer für die restlichen 50% mit seinem Privatvermögen?
Vielen Dank im Voraus |