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Verfasst von: Christine K. am 12.10.2017 08:38
 


THEMA:  GmbH > Stammkapital

Sachverhalt: 1-Mann-GmbH > Stammkapital € 35.000 dv. 50% in bar eingezahlt.

Frage: Gibt es eine gesetzliche Frist zu welcher das Stammkapital in voller Höhre einbezahlt werden muss > z.B. nach 10 Jahren?
Sofern nur 50% eingezahlt wurden, haftet der Gesellschafter/Inhaber/Geschäftsführer für die restlichen 50% mit seinem Privatvermögen?

Vielen Dank im Voraus

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.10.2017 11:58
 


THEMA:  GmbH > Stammkapital

Im Falle eines Konkurses muss das ausstehende Stammkapital vom Gesellschafter eingezahlt werden.

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